Die Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit, da ich voraussichtlich bald nicht mehr richtig laufen kann: Muß ich ein Automatikgetriebe eintragen lassen?
Die Fakten: Ich fahren einen gasbetriebenen 318i Touring M 40 und habe ein identisches Fahrzeug zu Hause ohne Gasbetrieb nochmals als Teilespender stehen. Einziger Unterschied: Mein Touring hat ein Schaltgetriebe, der andere Touring hat ein Automatikgetriebe. Beide Fahrzeuge sind von Fertigungszeitpunkt nur 10 Monate auseinander. Mein Touring ist aus 12.91 und wurde im 1.92 zugelassen - das Spenderfahrzeug ist aus 10.92.
Nun teilte man mir auf Anfrage in der Gas-Werkstatt mit, daß ich den Umbau auf Automatik eintragen lassen müßte (Ich nehme wohl an wegen der Abgasveränderungen). Daher meine Frage: Haben die in der Werkstatt Recht? Muß ich ein Automatikgetriebe eintragen lassen, wenn der Wagen, in dem das Automatikgetriebe eingebaut werden soll, mit einer Gasanlage ausgerüstet wurde.
Ich würde es wirklich sehr bedauern, wenn ich auf meinen Touring verzichten müßte.
Die Fakten: Ich fahren einen gasbetriebenen 318i Touring M 40 und habe ein identisches Fahrzeug zu Hause ohne Gasbetrieb nochmals als Teilespender stehen. Einziger Unterschied: Mein Touring hat ein Schaltgetriebe, der andere Touring hat ein Automatikgetriebe. Beide Fahrzeuge sind von Fertigungszeitpunkt nur 10 Monate auseinander. Mein Touring ist aus 12.91 und wurde im 1.92 zugelassen - das Spenderfahrzeug ist aus 10.92.
Nun teilte man mir auf Anfrage in der Gas-Werkstatt mit, daß ich den Umbau auf Automatik eintragen lassen müßte (Ich nehme wohl an wegen der Abgasveränderungen). Daher meine Frage: Haben die in der Werkstatt Recht? Muß ich ein Automatikgetriebe eintragen lassen, wenn der Wagen, in dem das Automatikgetriebe eingebaut werden soll, mit einer Gasanlage ausgerüstet wurde.
Ich würde es wirklich sehr bedauern, wenn ich auf meinen Touring verzichten müßte.